(Un)bezahlbarer Wohnraum in Echterdingen

(Un)bezahlbarer Wohnraum in Echterdingen

Wohnraum ist knapp, vor allem für ALG II-(HartzIV)-Empfänger und Geringverdiener. Da die Mietkosten für diese Betroffenen durch Steuergelder aus Berlin über das Jobcenter finanziert werden, können sich einzelne Vermieter an der Not dieser Menschen berreichern. Wir möchten jedoch feststellen, dass es viele gute Erfahrungen sowohl mit Vermietern als auch mit Mietern gibt. Wir schreiben über einzelne Beispiele, die den „Gipfel des Eisberg`s“ aus unserer Stadt bilden.

Da Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter zivilrechtliche Verträge sind, ist ein Mieter selbst verantwortlich, zu welchen Konditionen er einen Mietvertrag abschließt. Uns sind Mietverträge mit einem Quadratmeterpreis von über 30.- € bekannt, obwohl die technische Ausstattung der Immobilie einen Wert unter 6.- € pro Quadratmeter hat.

Das Job Center in Echterdingen ist nicht zuständig, weil sich diese Vermieter an die Mietobergrenze halten. Die Stadt L.-E. ist nicht zuständig, weil die Miete über das Jobcenter ausgezahlt wird. Der Landkreis hat die Bezahlung der Mietkosten über das Job-Center geregelt. Es gibt die Mietobergrenze für eine Person des Landkreis ES, dieser Betrag liegt bei 440,00€. Bei einem Mietpreis von 410,00 € für 12 m², bei einem schlechten Zustand der Wohnung, können so über 30.- € pro m² im Mietvertrag stehen. Und trotzdem sind es Steuergelder, welche die Allgemeinheit aufbringen muss. Ein Skandal.

Hier eine Erläuterung zu Mietraumpreisen:

  • Ein Mietpreis ab ca. 6.- € pro m², ist einfacher Wohnraum, die Elektrik ist 3-adrig, Rauchmelder
  • Ein mittlerer Mietpreis, ab ca. 10.- € pro m², ist teilrenoviert, ansonsten wie einfacher Wohnraum
  • Ein gehobener Mietpreis, ab ca. 20.- € pro m², ist komplett renoviert, bzw. Neubau, dort können z.B. mit einer App die Rollländen bewegt oder die Heizung geregelt werden: das ist die Luxusausstattung.

Wir empfehlen hier keinen Mietvertrag abzuschließen, denn Preis und Leistung stimmen nicht überein.

 

Geringverdiener werden benutzt um sich als Vermieter zu bereichern. Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Mietpreisbremse treffen hier nicht zu, auch die energetische Sanierung interessiert hier niemand. In diesem Fall ist auch der Vermieter Mieter und darf Mietverträge abschließen. Dies ist kein Einzelfall, denn diese Immobilie hat 70 Kammern, die theoretisch vermietet werden könne.

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