Mietobergrenzen

Kreisräte haben neue Mietobergrenzen für den gesamten Landkreis beschlossen.
Der Kreistag hat für den Landkreis Esslingen aufgrund des Gutachtens eines Nürnberger Dienstleisters neue Mietobergrenzen ab dem 01.08.2018 für die Jobcenter beschlossen.
Das Gutachten geht von 9 regionalen Gruppen aus, wobei in der Region „E“ die drei großen Kreisstädte Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen (L.-E.) und Ostfildern zusammengefasst werden. In L.-E. galt jedoch bisher der Stuttgarter Mietspiegel.

In der Praxis bedeutet das für einen zwei-Personen-Haushalt in L.-E., dass künftig ca. 70,00 € im Monat weniger für die gesamten Mietkosten zur Verfügung stehen, obwohl die Mieten weiter gestiegen sind.
Die alte – angemessene – Miete 2016 war eine Kaltmiete. Diese wurde vom Landkreis für jede Kommune unterschiedlich bewertet.
Die neue Mietobergrenze nach SGB II und SGB XII ist eine Bruttokaltmiete. Dies bedeutet: Strom- (wurde bisher auch heraus gerechnet) und Heizkosten werden in den Nebenkosten nicht berücksichtigt. Umlagefähige Betriebskosten sind: Grundsteuer, Aufzug, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Allgemeinstrom, Hausmeister, Antenne- bzw. Kabelfernsehen, Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung.
Warmwasser und Heizung müssen nun auch in L.-E. gesondert nachgewiesen werden. 
Für unser Beispiel einer zwei-Zimmer-Wohnung in L.-E. betrug (Stand 2016) die bisherige Obergrenze der Nettokaltmiete 575 €.
Die nach der Studie berechnete Nettokaltmiete beträgt nun 502 €, die Bruttokaltmiete 603 €. Damit bleiben theoretisch 101 € pro Monat für die Nebenkosten übrig; bei einer Person 91 €. Erfahrungsgemäß dürfte dies zu eng bemessen sein.
Von den drei Kreisstädten ist L.-E. aufgrund seiner guten Anbindung an den ÖPNV mit U- und S-Bahn hinsichtlich der Wohnkosten die teuerste Stadt. Deshalb wurde hier bisher der Stuttgarter Mietspiegel angesetzt.
Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, schlugen die Kreisräte DER LINKEN vor, L.-E. aus der Regionalgruppe E herauszutrennen und gesondert zu betrachten. Leider wurden sie hierbei von den anderen Fraktionen überstimmt.